General terms and conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen mir, Susanne Kolbert, staatl. gepr. und beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache, Unterdürrbacher Str. 349, 97080 Würzburg („Auftragnehmer bzw. Übersetzerin") und den jeweiligen Kunden bzw. Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten also auch für künftige Geschäfte.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn dieser sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Preise

(1) Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle in den Angeboten der Übersetzerin genannten Preise sind Nettopreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Angebote gelten nur, wenn sie schriftlich gegeben wurden. Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht der Übersetzungsunterlagen abgegeben werden, gelten nur als unverbindliche Richtlinie.

(2) Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertig gestellten Textmenge verlangt werden.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat der Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug zu überlassen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Screenshots).

(3) Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen der Sinngehalt sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, können der Übersetzerin keine Fehler angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert wurde.

(5) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

5. Mängelbeseitigung

(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(2) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer
Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

6. Ausführungen durch Dritte


Die Übersetzerin darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern sie dies für zweckmäßig oder erforderlich erachten, Dritter bedienen. Dabei haften sie nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer oder Dolmetscher handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt oder ermächtigt ist. Kontakt zwischen dem Kunden und einem von mir eingesetzten Dritten ist nur mit meiner Einwilligung erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und mir.

7. Geheimnisschutz


(1) Alle Texte werden von mir vertraulich behandelt. Ich verpflichte mich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die mir im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, mir und möglichen Erfüllungsgehilfen kann ich einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

(2) Die Zusammenarbeit mit ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterliegenden Kollegen stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.

(3) Die Übersetzerin trägt dafür Sorge, dass von ihr beauftragte Dritte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung hafte ich nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des oder der Beauftragten.

8. Lieferfristen

Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen dem Kunden angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden nachweisbar abgeschickt wurde.

9. Haftung

(1) Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt der Auftragnehmer die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an.

(2) Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen, keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.

(3) Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben und es ist der Übersetzerin zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt.

(4) Die Übersetzerin haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(5) Die Übersetzerin haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche Quelltexte verursacht wurden. Gibt der Kunde den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt.

(6) Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, lässt er mir vor Drucklegung kein Korrekturabzug zukommen und druckt ohne meine Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.

(7) Wird die Übersetzerin aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber die Übersetzerin in vollem Umfang von der Haftung frei.

(8) Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

(9) Für auftragsspezifische Abkürzungen, sowie branchen- oder firmenspezifische Termini, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

10. Schadenersatz

(1) Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich zwingend anders vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Begrenzung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

(2) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Fall ersetzt.

11. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
Die Übersetzerin haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von ihr nicht zu vertretenden Hindernisse entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen ist sie berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn aus wichtigem Grunde der Betrieb, insbesondere der Online-Service, für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt oder einschränkt ist. Die Übersetzerin haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail, DFÜ (Modem) oder jegliche andere Fernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

12. Vergütung

(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.

(2) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis - gesondert aufgeführt - enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist.

(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen oder üblich.

(4) Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, ist die Übersetzerin berechtigt, ihr Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen.

(5) Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Übersetzerin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

13. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den Fällen des von uns zu vertretenden Leistungsverzugs und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist von der Übersetzerin unangemessen lange überschritten worden ist, und er ihr schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

14. Abtretung

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung der Übersetzerin.

15. Versand, Übertragung

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haftet die Übersetzerin nicht.

16. Eigentumsrecht und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.

17. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers vereinbart.

(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. In diesem Falle soll die unwirksame Bestimmung durch eine andere ersetzt werden, welche dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend auch für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.